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Kirchen­ex­pe­ri­mente

im Henneberger Land


Erprobungsraum seit:
05/2019

Etablierung einer inno­va­tiven Ermöglichungskultur

Der Kirchen­kreis Henne­berger Land – im Zentrum die ehemalige DDR-Bezirks­stadt Suhl – ist über­schaubar genug, um erste Erfah­rungen zu sammeln, inwieweit in und durch einen gesamten Kirchen­kreis ein inno­va­tives Klima und expe­ri­men­telle Räume geschaffen werden können, die diesen nach­haltig mit gestalten und neue Ziel­gruppen für das Evan­gelium erschließen. Dabei kann dieser Kirchen­kreis schon auf einige profi­lierte Standorte von Gemeinde sowie einen gelun­genen Start eines vorbildhaft mode­rierten Verän­de­rungs­pro­zesses verweisen.

zur Webseite
1

Escape Room Stützerbach

Z.B. mit “Mord im Pfarrhaus”
Frei­zeit­verein in Stützerbach
Schleu­singer Straße 78, Stützerbach
2

Soul-Saloon-Ratscher

Ein „Soul Saloon“ beim Schleu­singer Coun­try­fes­tival am Bergsee Ratscher. Ein Pavillon, eine Handy­la­de­station und kleine Give aways mit dem Kirchen­kreislogo. „Und vor allem sind wir mit viel Zeit zum Reden vor Ort“ (Anna Böck)

3

Wald-Firmenlauf

Teil­neh­mende aus dem Kirchen­kreis liefen mit und trugen ein einheit­liches T‑Shirt mit dem Slogan „Läuft!“, welcher auch bezeichnend für den momen­tanen Aufbruch und den Verän­de­rungs­prozess im Kirchen­kreis ist.

Kontakt

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Kirchen­kreis Henne­berger Land

Ansprech­person
Super­in­ten­dentin Jana Petri

Kirch­gasse 10
98527 Suhl

Tel: 03681/308194
Mail: jana.petri[at]ekmd.de

Wie startet ein Experiment?

Am Anfang steht die Checkliste

Bevor eine Gemeinde überlegt, ein Expe­riment zu bean­tragen, steht der Kontakt mit dem Team Erpro­bungsraum. Deswegen steht am Anfang ein Zeitplan, wie ein Expe­riment sich entwi­ckelt. An welcher Stelle die zündende Idee fällt, ist dabei von Fall zu Fall unter­schiedlich. Jedoch ist jeder einzelne Schritt wichtig. Das Team Erpro­bungsraum steht dabei immer helfend zur Seite.

  1. Kontakt­auf­nahme mit dem Team Erprobungsraum
  2. Orts­termin mit Interessierten
  3. Antrag und Entscheidung über den Antrag durch das Team Erpro­bungsraum, der Super­in­ten­dentin und gege­be­nen­falls dem Leitungs­kreis. In beson­deren Fällen wir der Kreis­kir­chenrat hinzugezogen.
  4. Durchführung/​Testphase/​Start der Idee
  5. Veröf­fent­li­chung des gesam­melten Mate­rials, um anderen die Idee zur Verfügung zu stellen
  6. Feiern des Erfolgs. Trauer über Miss­erfolg. Fest­halten der Ergeb­nisse. Abrechnung

Welche Kriterien solle das Expe­riment erfüllen

  1. Wir glauben: Gott ist dabei
    Wir stellen uns Fragen, wie:
    • Was ist unsere Motivation?
    • Was glauben wir eigentlich und wie kommt das bei unserem Expe­riment vor?
    • Warum würde Gott gerne bei unserem Expe­riment dabei sein?
    • Wie begleiten wir unser Expe­riment im Gebet?
  2. Unser Expe­riment folgt mindestens einer dieser Ideen: 
    • Wir treten in Kontakt mit der Welt außerhalb unserer Kirche, nehmen die Kommune, Vereine vor Ort, eine Rand­gruppe, Notlage… in den Blick.
    • Unser Expe­riment bietet ein Allein­stel­lungs­merkmal in unserem Kirchen­kreis, das einen beson­deren Service bietet, der offen für alle Gemeinden im Kirchen­kreis ist. Er kann von diesen genutzt werden und vernetzt damit unter­ein­ander. Somit wird Gemein­schaft über die eigene Gemeinde hinaus ermöglicht.
    • Unser Expe­riment verbindet uns mit Christen über den Kirchen­kreis hinaus. Wir arbeiten mit anderen Christen zusammen, die nicht explizit Teil des Kirchen­kreises sind und erleben so Berei­cherung über unsere Kirchen­kreis­grenzen hinweg.
    • Unser Expe­riment belebt tote Tradi­tionen wieder oder entdeckt neue Felder der christ­lichen Gemein­schaft. Es geht um die Kraft und Energie des Neubeginns.
    • 3. Für das Expe­riment ist zu prüfen, ob die betei­ligten Mitar­bei­tenden – egal, ob ehren­amtlich oder haupt­amtlich – schon an anderer Stelle einge­bunden sind und gege­be­nen­falls dort entlastet werden müssen.
    • 4. Förder­fähig sind Kosten, die im direkten Zusam­menhang mit der inhalt­lichen Reali­sierung des Expe­ri­mentes stehen. Bei der Heraus­ar­beitung der Inhalte ist das Team Erpro­bungs­räume im Vorfeld gerne behilflich
    • 5. Der Expe­ri­men­tier­zeitraum geht von 2019–2023. Es gibt keine festen Antrags­fristen. Die Gemeinden betei­ligen sich mit einem Eigen­anteil von 10 % an den Kosten. Der Förder­zeitraum beträgt maximal drei Jahre. Die Fest­legung über die Höhe der Zuschüsse zu den Anträgen erfolgt im Rahmen der jährlich vorhan­denen Förder­mittel durch das Team der Erpro­bungs­räume in Abstimmung mit der Super­in­ten­dentin und gege­be­nen­falls mit dem Leitungs­kreis. Über abzu­leh­nende Anträge entscheidet der Kreis­kir­chenrat. Diese Kriterien gelten zunächst für ein Jahr.

Was sollte in einen Antrag?

  • Beschreibung des Experimentes
  • Kurze (!) Stel­lung­nahme zu den Kriterien
  • Finanzplan
  • Ziel­for­mu­lierung

Wie wir helfen Können!

  • Begleitung und Beratung
  • Ideen­work­shops
  • Fort­bil­dungen
  • Vernetzung und Vermittlung von Profis
  • Unter­stützung beim Antrag und der Umsetzung
  • Beratung beim Fundraising