Erpro­bungs­raum werden

Ihr habt …

1

… eine Idee?

Ihr habt eine Idee wie Kirche in eurer Region den Menschen dienen kann?

2

… ein Herz fürs Evangelium?

Ihr habt es auf dem Herzen das Evan­ge­lium mit Kirchen­fernen zu teilen?

3

… Lust Kirche neu zu gestalten?

Ihr geht gerne neue Wege und habt Lust Kirche viel­fäl­tiger zu gestalten?

Dann freuen wir uns, euch kennen­zu­lernen und euch in euren Ideen zu unterstützen!

talking people sitting beside table

Ideen­schmiede

Prickeln, Herz­klopfen, Aufre­gung! Wenn Ideen geboren werden – ob spontan unter der Dusche oder im guten Gespräch mit Freund:innen – dann sind das einschnei­dende, beson­dere Momente. Wir finden: Das ist ein Schatz. Und wollen Euch best­mög­lich unter­stützen, dass diese Ideen einmal auspro­biert werden, Luft schnappen, auf Reso­nanz bei euch vor Ort stoßen!

Meist stehen viele Stunden des Bera­tens, des krea­tiven Über­le­gens und des Hörens auf die Menschen im Hinter­grund bei solchen Prozessen. Es kann dann kurz sehr schnöde wirken, das in einen Antrag gießen zu müssen. Das verstehen wir – deshalb das Angebot:

In diesem Prozess könnt ihr uns gerne bereits mit einbeziehen.

Wir beraten Kirchen­kreise, Gemeinden oder Initia­tiv­gruppen, die bei ihrer Ideen­fin­dung und Konkre­ti­sie­rung, um einen Erpro­bungs­raum an den Start zu bringen, Hilfe benö­tigen. So gut wie immer erweist es sich als total hilf­reich, die eigenen Ideen konkret fest­zu­halten und so sichtbar zu machen.

Mit einer konkreten Idee bewerben

Ihr habt bereits als Team eine konkrete Idee entwi­ckelt? Dann ist eine
Bewer­bung als Erpro­bungs­raum jeder­zeit möglich.

Nach Eingang eines voll­stän­digen Antrags entscheidet die Steue­rungs­gruppe über die Aner­ken­nung als Erpro­bungs­raum und gege­be­nen­falls über eine finan­zi­elle Förderung.

 

Dabei?
Jetzt als Erpro­bungs­raum bewerben!

Das Wich­tigste im Überblick

Antrag­steller

Antrag­steller können Kirchen­ge­meinden, Kirchen­kreise, Vereine oder Initia­tiv­gruppen sein.

Antrags­zeit­raum

Anträge können jeder­zeit einge­reicht werden (siehe entspre­chendes Antragsformular).

Krite­rien der Anerkennung

Die sieben Krite­rien der Erpro­bungs­räume sind weiterhin wich­tigstes Krite­rium für die Aner­ken­nung als Erprobungsraum.

Lauf­zeit

Ihr bestimmt, wie lange ihr Erpro­bungs­raum sein wollt. Die finan­zi­elle Förde­rung kann bis zu acht Jahre lang bean­tragt werden.

Option: Finan­zi­elle Förderung

Eine finan­zi­elle Förde­rung ist optional und kann einmalig oder bis zu 8 Jahre lang bean­tragt werden. Es werden bis zu 25.000 € jähr­lich aus dem Fonds Erpro­bungs­räume zuge­standen. Diese Mittel umfassen höchs­tens bis zu 50 % der Gesamt­kosten des Projektes.

Voraus­set­zung für finan­zi­elle Förderung

Eine rein finan­zi­elle Förde­rung ist ausge­schlossen. Aner­kannte Erpro­bungs­räume bringen sich im Netz­werk Erproben aktiv mit ein und werden fach­lich begleitet.

Weitere Voraus­set­zung

Die Teil­nahme an den verschie­denen Formaten landes­kirch­li­cher Beglei­tung ist verbindlich.

Was ist deine 
Sehn­sucht?

 

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