Erpro­bungs­raum werden

Ihr habt …

1

… eine Idee?

Ihr habt eine Idee wie Kirche in eurer Region den Menschen dienen kann?

2

… ein Herz fürs Evangelium?

Ihr habt es auf dem Herzen das Evan­ge­lium mit Kirchen­fernen zu teilen?

3

… Lust Kirche neu zu gestalten?

Ihr geht gerne neue Wege und habt Lust Kirche viel­fäl­tiger zu gestalten?

Dann freuen wir uns, euch kennen­zu­lernen und euch in euren Ideen zu unterstützen!

Kinder und Erwachsene versammeln sich draußen auf einer Wiese, in den Händen leuchtend orangefarbene Luftballons, im Hintergrund hohe Wohnblocks und bunte Fahnen.
talking people sitting beside table

Ideen­schmiede

Prickeln, Herz­klopfen, Aufre­gung! Wenn Ideen geboren werden – ob spontan unter der Dusche oder im guten Gespräch mit Freund:innen – dann sind das einschnei­dende, beson­dere Momente. Wir finden: Das ist ein Schatz. Und wollen Euch best­mög­lich unter­stützen, dass diese Ideen einmal auspro­biert werden, Luft schnappen, auf Reso­nanz bei euch vor Ort stoßen!

Meist stehen viele Stunden des Bera­tens, des krea­tiven Über­le­gens und des Hörens auf die Menschen im Hinter­grund bei solchen Prozessen. Es kann dann kurz sehr schnöde wirken, das in einen Antrag gießen zu müssen. Das verstehen wir – deshalb das Angebot:

In diesem Prozess könnt ihr uns gerne bereits mit einbeziehen.

Wir beraten Kirchen­kreise, Gemeinden oder Initia­tiv­gruppen, die bei ihrer Ideen­fin­dung und Konkre­ti­sie­rung, um einen Erpro­bungs­raum an den Start zu bringen, Hilfe benö­tigen. So gut wie immer erweist es sich als total hilf­reich, die eigenen Ideen konkret fest­zu­halten und so sichtbar zu machen.

Mit einer konkreten Idee bewerben

Ihr habt bereits als Team eine konkrete Idee entwi­ckelt? Dann ist eine
Bewer­bung als Erpro­bungs­raum jeder­zeit möglich.

Nach Eingang eines voll­stän­digen Antrags entscheidet die Steue­rungs­gruppe über die Aner­ken­nung als Erpro­bungs­raum und gege­be­nen­falls über eine finan­zi­elle Förderung.

 

Dabei?
Jetzt als Erpro­bungs­raum bewerben!

Das Wich­tigste im Überblick

Antrag­steller

Antrag­steller können Kirchen­ge­meinden, Kirchen­kreise, Vereine oder Initia­tiv­gruppen sein.

Antrags­zeit­raum

Anträge können jeder­zeit einge­reicht werden (siehe entspre­chendes Antragsformular).

Krite­rien der Anerkennung

Die sieben Krite­rien der Erpro­bungs­räume sind weiterhin wich­tigstes Krite­rium für die Aner­ken­nung als Erprobungsraum.

Lauf­zeit

Ihr bestimmt, wie lange ihr Erpro­bungs­raum sein wollt. Die finan­zi­elle Förde­rung kann bis zu acht Jahre lang bean­tragt werden.

Option: Finan­zi­elle Förderung

Eine finan­zi­elle Förde­rung ist optional und kann einmalig oder bis zu 8 Jahre lang bean­tragt werden. Es werden bis zu 25.000 € jähr­lich aus dem Fonds Erpro­bungs­räume zuge­standen. Diese Mittel umfassen höchs­tens bis zu 50 % der Gesamt­kosten des Projektes.

Voraus­set­zung für finan­zi­elle Förderung

Eine rein finan­zi­elle Förde­rung ist ausge­schlossen. Aner­kannte Erpro­bungs­räume bringen sich im Netz­werk Erproben aktiv mit ein und werden fach­lich begleitet.

Weitere Voraus­set­zung

Die Teil­nahme an den verschie­denen Formaten landes­kirch­li­cher Beglei­tung ist verbindlich.

Was ist deine 
Sehn­sucht?

 

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