Erprobungsraum Förderung
Förderung der Erprobungsräume
Erprobungsräume richten Ihre Arbeit entlang der sieben Kennzeichen aus und sind durch die Steuerungsgruppe anerkannt. Eine finanzielle Förderung ist damit nicht selbstverständlich verbunden.
Ganz im Gegenteil, für den Lernprozess ist es besonders spannend von neuen Gemeindeformen zu lernen die ohne kirchliche finanzielle Förderungen auskommen oder sich nach einer Startförderung davon unabhängig machen konnten.
Gleichwohl setzt die Evangelische Kirche Mitteldeutschland viel Hoffnung in die Erprobungsräume und stellt eine Umfangreiche und langfristige Start- oder Projektförderung zur Verfügung.
für jede Erprobungslage
Förderprogramme
Erprobungsraum
ohne finanzielle Förderung
- NZugang zum vollständigen Begleitungsprogramms der Erprobungsräume
- NAntragsberechtigt sind anerkannte Erprobungsräume (kombinierter Antrag einer Erprobungsraum-Anerkennung und finanziellen Förderung möglich)
- NBedingung: Erfüllung der 7 Kriterien
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Erprobungsraum
mit finanzieller Förderung
- NZugang zum vollständigen Begleitungsprogramms der Erprobungsräume
- NEinmalförderung oder bis zu 8 Jahren
- Nmaximal 50% der förderfähigen Projektkosten können übernommen werden
- Nkeine klassische Kirchbauförderung
- NAntragsberechtigt sind anerkannte Erprobungsräume (kombinierter Antrag einer Erprobungsraum-Anerkennung und finanziellen Förderung möglich)
- NBedingung: Erfüllung der 7 Kriterien
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Entwicklungs-
Förderung
- NErmöglicht externe Perspektiven
- NGefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Einzelfallberatung, Kurse, Workshops)
- N90% der Kosten werden übernommen
- NAntragsberechtigt sind anerkannte Erprobungsräume und Erprobungsräume in Gründung
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Innovations-
Förderung
- NDer schnelle Start-Booster für gute Ideen
- NFür Ideen oder Projekte in ihrer Startphase
- NErmöglicht Mitgliedschaft im Netzwerk Erproben
- NAntragsberechtigt sind Privatpersonen oder Gruppen
- NGefördert werden Maßnahmen und Initiativen, die sich an den sieben Kriterien der Erprobungsräume orientieren
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FAQs
Welche Verpflichtungen gehen mit einer Erprobungsraumförderung einher?
Die Teilnahme an den verschiedenen Formaten landeskirchlicher Begleitung ist verbindlich. (Resonanzräume vor Ort und Lerngemeinschaften)
Zudem gehört ein jährlicher Sach- und Finanzbericht sowie das Ausfüllen der Evaluationsfragebögen zu den Verpflichtungen eines finanziell geförderten Erprobungsraumes
Verliert man nach Auslaufen der finanziellen Förderung den Erprobungsraum-Status?
Nein, da die Anerkennung als Erprobungsraum unabhängig einer finanziellen Förderung verstanden wird, bleibt man auch nach dem Auslaufen einer finanziellen Förderung weiterhin Erprobungsraum. Natürlich nur, wenn die vor Ort Verantwortlichen das auch möchten und wenn tatsächlich die erprobende Haltung weiterhin maßgebend ist.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Steuerungsgruppe, die alle Anträge bearbeitet, trifft sich ca. alle zwei Monate. Daher kann es manchmal bis zu zwei Monate dauern, bis über den Antrag entschieden wird.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Erprobungsräume können mit maximal 25.000 Euro pro Jahr für längstens 8 Jahre gefördert werden.
Für kleinere Initiativen gibt es eine Förderung bis maximal 15.000 Euro, welche flexibel in den ersten Gründungsjahren genutzt werden kann.
Muss das Geld zurückgezahlt werden, wenn die Idee nicht funktioniert?
Nein. Wir nehmen Erproben ernst und wollen das Suchen nach neuen Lösungen nicht blockieren. Wenn Projektgelder ordnungsgemäß und für den bewilligten Zweck ausgegeben wurden, dann droht keine Rückzahlung, falls das Erproben nicht gelingt.
Was, wenn ich in einem Jahr weniger Förderung benötige als geplant?
Wenn in einem Jahr aufgrund aktueller Ereignisse weniger Geld als beantragt benötigt wird, dann ist eine Rücksprache mit dem Team der Erprobungsräume stets angebracht. Meistens lassen sich individuelle Lösungen finden. Wichtig ist, dass die ausgezahlte Förderung nie 50% der Gesamtkosten übersteigen dürfen.
Was bedeutet es, dass maximal 50% der Förderfähigen Projektkosten übernommen werden?
Die EKM möchte mit der Erprobungsraumförderung neuen Ideen für Kirche beste Startbedingungen geben. Dabei zeigt sich, dass eine langfristige Förderung in der Gründungsphase eine optimale Stütze ist. Es werden bis zu 25.000 € jährlich aus dem Fonds Erprobungsräume für maximal 8 Jahre zugestanden.
Erprobungsräume müssen aber unbedingt auch auf eigenen Beinen stehen lernen. Daher fördern wir mit unserem Programm maximal 50% der gesamten Projektkosten, beziehungsweise 50% der Kosten für die neue Initiative.
Wer kann einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen ?
Antragsteller können Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Vereine oder Initiativgruppen sein.
Was sind die 7 Kriterien?
Die Kriterien sind eine Mischung aus geistlichen Kriterien für die Kirche Jesu Christi und organisatorischen Bedarfen, die für eine erprobende Kirche in der heutigen Zeit dringend notwendig sind.
Kann man eine finanzielle Förderung erhalten ohne Erprobungsraum zu sein?
Ja. Die Entwicklungsförderung steht auch Projekten und Initiativen zu, die noch kein Erprobungsraum sind, sich aber inhaltlich auf den Weg Richtung Erprobung begeben. Die Innovationsförderung ist sogar noch offener: Hier können sich alle bewerben, die einen Start-Boost für gute Ideen brauchen.

