Erpro­bungs­raum Förderung

Förde­rung der Erprobungsräume 

Erpro­bungs­räume richten Ihre Arbeit entlang der sieben Kenn­zei­chen aus und sind durch die Steue­rungs­gruppe aner­kannt. Eine finan­zi­elle Förde­rung ist damit nicht selbst­ver­ständ­lich verbunden.

Ganz im Gegen­teil, für den Lern­pro­zess ist es beson­ders span­nend von neuen Gemein­de­formen zu lernen die ohne kirch­liche finan­zi­elle Förde­rungen auskommen oder sich nach einer Start­för­de­rung davon unab­hängig machen konnten.

Gleich­wohl setzt die Evan­ge­li­sche Kirche Mittel­deutsch­land viel Hoff­nung in die Erpro­bungs­räume und stellt eine Umfang­reiche und lang­fris­tige Start- oder Projekt­för­de­rung zur Verfügung. 

für jede Erprobungslage

Förder­pro­gramme

Erpro­bungs­raum
ohne finan­zi­elle Förderung

Down­loads

Erpro­bungs­raum
mit finan­zi­eller Förderung

  • NZugang zum voll­stän­digen Beglei­tungs­pro­gramms der Erprobungsräume
  • NEinmal­för­de­rung oder bis zu 8 Jahren
  • Nmaximal 50% der förder­fä­higen Projekt­kosten können über­nommen werden
  • Nkeine klas­si­sche Kirchbauförderung
  • NAntrags­be­rech­tigt sind aner­kannte Erpro­bungs­räume (kombi­nierter Antrag einer Erpro­bungs­raum-Aner­ken­nung und finan­zi­ellen Förde­rung möglich)
  • NBedin­gung: Erfül­lung der 7 Kriterien

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Entwick­lungs-
Förde­rung

  • NErmög­licht externe Perspektiven
  • NGeför­dert werden Fort- und Weiter­bil­dungs­maß­nahmen (Einzel­fall­be­ra­tung, Kurse, Workshops)
  • N90% der Kosten werden übernommen
  • NAntrags­be­rech­tigt sind aner­kannte Erpro­bungs­räume und Erpro­bungs­räume in Gründung

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Inno­va­tions-
Förde­rung

  • NDer schnelle Start-Booster für gute Ideen
  • NFür Ideen oder Projekte in ihrer Startphase 
  • NErmög­licht Mitglied­schaft im Netz­werk Erproben
  • NAntrags­be­rech­tigt sind Privat­per­sonen oder Gruppen
  • NGeför­dert werden Maßnahmen und Initia­tiven, die sich an den sieben Krite­rien der Erpro­bungs­räume orientieren

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FAQs

Welche Verpflich­tungen gehen mit einer Erpro­bungs­raum­för­de­rung einher? 
K
L

Die Teil­nahme an den verschie­denen Formaten landes­kirch­li­cher Beglei­tung ist verbind­lich. (Reso­nanz­räume vor Ort und Lerngemeinschaften)

Zudem gehört ein jähr­li­cher Sach- und Finanz­be­richt sowie das Ausfüllen der Evalua­ti­ons­fra­ge­bögen zu den Verpflich­tungen eines finan­ziell geför­derten Erprobungsraumes

Verliert man nach Auslaufen der finan­zi­ellen Förde­rung den Erprobungsraum-Status?
K
L

Nein, da die Aner­ken­nung als Erpro­bungs­raum unab­hängig einer finan­zi­ellen Förde­rung verstanden wird, bleibt man auch nach dem Auslaufen einer finan­zi­ellen Förde­rung weiterhin Erpro­bungs­raum. Natür­lich nur, wenn die vor Ort Verant­wort­li­chen das auch möchten und wenn tatsäch­lich die erpro­bende Haltung weiterhin maßge­bend ist.

Wann kann ich einen Antrag stellen?
K
L

Anträge können jeder­zeit einge­reicht werden. Die Steue­rungs­gruppe, die alle Anträge bear­beitet, trifft sich ca. alle zwei Monate. Daher kann es manchmal bis zu zwei Monate dauern, bis über den Antrag entschieden wird.

Wie hoch ist die maxi­male Förderung? 
K
L

Erpro­bungs­räume können mit maximal 25.000 Euro pro Jahr für längs­tens 8 Jahre geför­dert werden.

Für klei­nere Initia­tiven gibt es eine Förde­rung bis maximal 15.000 Euro, welche flexibel in den ersten Grün­dungs­jahren genutzt werden kann.

Muss das Geld zurück­ge­zahlt werden, wenn die Idee nicht funktioniert? 
K
L

Nein. Wir nehmen Erproben ernst und wollen das Suchen nach neuen Lösungen nicht blockieren. Wenn Projekt­gelder ordnungs­gemäß und für den bewil­ligten Zweck ausge­geben wurden, dann droht keine Rück­zah­lung, falls das Erproben nicht gelingt.

Was, wenn ich in einem Jahr weniger Förde­rung benö­tige als geplant?
K
L

Wenn in einem Jahr aufgrund aktu­eller Ereig­nisse weniger Geld als bean­tragt benö­tigt wird, dann ist eine Rück­sprache mit dem Team der Erpro­bungs­räume stets ange­bracht. Meis­tens lassen sich indi­vi­du­elle Lösungen finden. Wichtig ist, dass die ausge­zahlte Förde­rung nie 50% der Gesamt­kosten über­steigen dürfen.

Was bedeutet es, dass maximal 50% der Förder­fä­higen Projekt­kosten über­nommen werden?
K
L

Die EKM möchte mit der Erpro­bungs­raum­för­de­rung neuen Ideen für Kirche beste Start­be­din­gungen geben. Dabei zeigt sich, dass eine lang­fris­tige Förde­rung in der Grün­dungs­phase eine opti­male Stütze ist. Es werden bis zu 25.000 € jähr­lich aus dem Fonds Erpro­bungs­räume für maximal 8 Jahre zugestanden.

Erpro­bungs­räume müssen aber unbe­dingt auch auf eigenen Beinen stehen lernen. Daher fördern wir mit unserem Programm maximal 50% der gesamten Projekt­kosten, bezie­hungs­weise 50% der Kosten für die neue Initiative.

Wer kann einen Antrag auf finan­zi­elle Förde­rung stellen ?
K
L

Antrag­steller können Kirchen­ge­meinden, Kirchen­kreise, Vereine oder Initia­tiv­gruppen sein.

Was sind die 7 Kriterien?
K
L
Die 7 Krite­rien sollen den Frei­raum eröffnen, in dem ein Erpro­bungs­raum entstehen kann. Von der Steue­rungs­gruppe werden sie als Maßstab genutzt, um zu prüfen, ob das Poten­zial für eine tatsäch­liche neue Form von Kirche gegeben ist.
Die Krite­rien sind eine Mischung aus geist­li­chen Krite­rien für die Kirche Jesu Christi und orga­ni­sa­to­ri­schen Bedarfen, die für eine erpro­bende Kirche in der heutigen Zeit drin­gend notwendig sind. 

Kann man eine finan­zi­elle Förde­rung erhalten ohne Erpro­bungs­raum zu sein?
K
L

Ja. Die Entwick­lungs­för­de­rung steht auch Projekten und Initia­tiven zu, die noch kein Erpro­bungs­raum sind, sich aber inhalt­lich auf den Weg Rich­tung Erpro­bung begeben. Die Inno­va­ti­ons­för­de­rung ist sogar noch offener: Hier können sich alle bewerben, die einen Start-Boost für gute Ideen brauchen.