Inno­va­ti­ons­för­de­rung

Der schnelle Start-Booster für gute Ideen!

Schnell und unkom­pli­ziert unter­stützen wir neue Ideen für Gemeinde, inno­va­tive
Projekte, sowie Menschen mit Erfin­dungs­geist, die in Kirche mal etwas auspro­bieren
möchten!

Die „Ergän­zende Inno­va­ti­ons­för­de­rung“ ist ein finan­zi­elles Förder­pro­gramm aus dem
Fond der Erpro­bungs­räume und soll vor allem kleine Ideen, Projekte in ihrer
Start­phase und weitere inno­va­tive Arbeits­formen fördern, die bisher nicht durch die
Erpro­bungs­raum-Förde­rung unter­stützt werden konnten.

Geför­dert werden Maßnahmen und Initia­tiven, die sich an den sieben Krite­rien der
Erpro­bungs­räume orien­tieren. Außerdem ist die Mitglied­schaft im Netz­werk Erproben
erfor­der­lich, um gemeinsam als Landes­kirche von den Erfah­rungen vor Ort zu lernen.
Förder­fähig sind alle anfal­lenden Sach­kosten einer Maßnahme im Sinne der
Verga­be­richt­linie. Dabei können bis zu 70% der förder­fä­higen Kosten bean­tragt
werden. Perso­nal­kosten können nur im Ausnah­me­fall unter Angabe von beson­deren
Gründen berück­sich­tigt werden.

Das Beson­dere ist, die Verga­be­ord­nung gilt nicht nur für Kirchen­ge­meinden und
Regionen der EKM, sondern kann auch von Personen und Initia­tiv­gruppen in
Anspruch genommen werden.

Antrag & Downloads

Das Antrags­for­mular kann auf der Webseite der Erpro­bungs­räume abge­rufen
werden. Der ausge­füllte Antrag sollte in der Regel bis zu 3 Monate vor Projekt­be­ginn
dem Team Erpro­bungs­räume im Landes­kir­chenamt vorliegen.

Das Team der Erpro­bungs­räume unter­stützt gerne mit seinem Know-How und durch
gezielte Projekt­be­ra­tung.

Kontak­tieren Sie dazu gerne Sara-Carina Hofmann: sara-carina.hofmann[at]ekmd.de