Innovationsförderung
Der schnelle Start-Booster für gute Ideen!
Schnell und unkompliziert unterstützen wir neue Ideen für Gemeinde, innovative
Projekte, sowie Menschen mit Erfindungsgeist, die in Kirche mal etwas ausprobieren
möchten!
Die „Ergänzende Innovationsförderung“ ist ein finanzielles Förderprogramm aus dem
Fond der Erprobungsräume und soll vor allem kleine Ideen, Projekte in ihrer
Startphase und weitere innovative Arbeitsformen fördern, die bisher nicht durch die
Erprobungsraum-Förderung unterstützt werden konnten.
Gefördert werden Maßnahmen und Initiativen, die sich an den sieben Kriterien der
Erprobungsräume orientieren. Außerdem ist die Mitgliedschaft im Netzwerk Erproben
erforderlich, um gemeinsam als Landeskirche von den Erfahrungen vor Ort zu lernen.
Förderfähig sind alle anfallenden Sachkosten einer Maßnahme im Sinne der
Vergaberichtlinie. Dabei können bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragt
werden. Personalkosten können nur im Ausnahmefall unter Angabe von besonderen
Gründen berücksichtigt werden.
Das Besondere ist, die Vergabeordnung gilt nicht nur für Kirchengemeinden und
Regionen der EKM, sondern kann auch von Personen und Initiativgruppen in
Anspruch genommen werden.
Antrag & Downloads
Das Antragsformular kann auf der Webseite der Erprobungsräume abgerufen
werden. Der ausgefüllte Antrag sollte in der Regel bis zu 3 Monate vor Projektbeginn
dem Team Erprobungsräume im Landeskirchenamt vorliegen.
Das Team der Erprobungsräume unterstützt gerne mit seinem Know-How und durch
gezielte Projektberatung.
Kontaktieren Sie dazu gerne Sara-Carina Hofmann: sara-carina.hofmann[at]ekmd.de