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Mitmachen

Ihr habt …

… eine Idee?

Ihr habt eine Idee wie Kirche in eurer Region den Menschen dienen kann?

… ein Herz fürs Evangelium?

Ihr habt es auf dem Herzen das Evan­gelium mit Kirchen­fernen zu teilen?

… Lust Kirche neu zu gestalten?

Ihr geht gerne neue Wege und habt Lust Kirche viel­fäl­tiger zu gestalten?

Dann freuen wir uns, euch kennen­zu­lernen und euch in euren Ideen zu unterstützen!

talking people sitting beside table

IdeenSchmiede

Sich als Erpro­bungsraum auf den Weg zu machen, braucht mehr als einen Gemein­de­kir­chenrats-Beschluss. Meist stecken viele Stunden des Beratens, des krea­tiven Über­legens und des Hörens auf die Menschen, welche man erreichen möchte, im Hinter­grund eines Antrages auf Aner­kennung eines Erprobungsraumes.

In diesem Prozess könnt ihr uns gerne bereits mit einbeziehen.

Wir beraten Kirchen­kreise, Gemeinden oder Initia­tiv­gruppen, die bei ihrer Ideen­findung und Konkre­ti­sierung, um einen Erpro­bungsraum an den Start zu bringen, Hilfe benötigen.

Mit einer konkreten Idee bewerben

Ihr habt bereits als Team eine konkrete Idee entwi­ckelt? Dann ist eine Bewerbung im Netzwerk Erpro­bungs­räume jederzeit möglich.

Nach Eingang eines voll­stän­digen Antrags entscheidet die Steue­rungs­gruppe über die Aner­kennung als Erpro­bungsraum und gege­be­nen­falls über eine finan­zielle Förderung.

Seit Januar 2021 gelten neue Richt­linien für die Bean­tragung und Aner­kennung von Erpro­bungs­räumen der EKM (Link zum Artikel).

Downloads

Ordnung der Erprobungsräume

Vorlage Finan­zie­rungsplan

Förder­richt­linien Erprobungsräume

Verga­be­ordnung Entwick­lungs­be­ratung, Fort- und Weiterbildung

Antrags­for­mular Erprobungsraum

Antrags­for­mular Entwicklungsförderung

Das Wich­tigste im Überblick

Antrag­steller

Antrag­steller können Kirchen­ge­meinden, Kirchen­kreise, Vereine oder Initia­tiv­gruppen sein.

Antrags­zeitraum

Anträge können jederzeit einge­reicht werden (siehe entspre­chendes Antragsformular).

Kriterien der Anerkennung

Die sieben Kriterien der Erpro­bungs­räume sind weiterhin wich­tigstes Kriterium für die Aner­kennung als Erprobungsraum.

Laufzeit

Als Laufzeit können bis zu acht Jahren bean­tragt werden.

Finan­zi­elles

Es werden bis zu 25.000 € jährlich aus dem Fonds Erpro­bungs­räume zuge­standen. Diese Mittel umfassen höchstens bis zu 50 % der Gesamt­kosten des Projektes.

Verlän­gerung Förderzeitraum

Bisher aner­kannte Erpro­bungs­räume können auf Antrag auf insgesamt acht Jahre Förder­zeitraum verlängert werden.

Kleine Erpro­bungs­räume

„Kleine Erpro­bungs­räume“ müssen mindestens vier Kriterien erfüllen. Sie können wie bisher maximal mit einer Einmal­zahlung von bis zu 15.000 € rechnen.

Voraus­setzung für finan­zielle Förderung

Eine rein finan­zielle Förderung ist ausge­schlossen. Aner­kannte Erpro­bungs­räume bringen sich im Netzwerk Erpro­bungs­räume aktiv mit ein und werden fachlich begleitet.

Weitere Voraus­setzung

Die Teil­nahme an den verschie­denen Formaten landes­kirch­licher Begleitung ist verbindlich.

Förderung von inno­va­tiven Arbeits­be­reichen bestehender Kirchengemeinden

Seit 2021 können auch inno­vative Arbeits­be­reiche von Kirchen­ge­meinden, die sich an den sieben Kriterien orien­tieren, aner­kannt und gefördert werden. Hierbei sollte mit dem jewei­ligen Projekt aller­dings noch nicht begonnen worden sein.

„Was man will, muss man ganz wollen, halb ist gleich nichts!“

Johann Hinrich Wichern (1808 – 1881), deut­scher Theologe, Sozi­al­päd­agoge, Gründer der Inneren Mission der Evan­ge­li­schen Kirche, des Rauhen Hauses in Hamburg und Gefängnisreformer