
Neue Förderrichtlinien
Neue Förderrichtlinien
Ab Januar 2021 gelten neue Richtlinien für die Beantragung und Anerkennung von Erprobungsräumen Kurzfassung: Ab Januar 2021 gelten neue Richtlinien für die Beantragung und Anerkennung von Erprobungsräumen der EKM Antragsteller können Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Vereine oder Initiativgruppen sein. Anträge können nun jederzeit eingereicht werden (siehe entsprechendes